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Geschichte der Feuerwehr
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Anfangs nahmen sich insbesondere Turnvereine des Feuerwehrwesens an. Die Turner wurden für die Brandbekämpfung ausgerüstet und ausgebildet. Als die Umgestaltung der alten Feuerlöscheinrichtungen in echte Feuerwehren stattfand, konnten die meisten Turnvereine dies nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Feuerwehr ging so oft in die Gemeinde über, oder wurde von Privaten finanziert und wurde freiwillig. Der Gedanke der Freiwilligkeit setzte sich immer mehr durch. |
1851 |
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Als erste Freiwillige Feuerwehr in der gesamten damaligenMonarchie gilt die vom pensionierten Offizier Ferdinand Leitenberger im böhmischen Reichstadt gegründete Freiwillige Bürgerwehr |
1860er |
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Gründung von Freiwilligen Feuerwehren in Österreich |
1853 |
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In Graz die erste städtische Feuerwehr gegründet |
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Vor Beginn des Ersten Weltkriegs mussten die Feuerwehren auch den Rettungsdienst des Roten Kreuzes übernehmen. Die Feuerwehrmänner bildeten so genannte Lokal-Transport-Kolonnen. Andererseits wurden die Mannschaften durch die vielen eingezogenen Soldaten geschwächt, sodass auch wieder Männer aus dem Reservestand aufgeboten wurden. Nach dem Ersten Weltkrieg blieb zunächst auch der Rettungsdienst eine der Aufgaben der Feuerwehr. Dabei wurde sie durch das Rote Kreuz nur geschult und mit Material unterstützt.
Die relativ demokratischen Strukturen der Feuerwehren waren vor allem während der Zeit des Austrofaschismus nach 1934 ein Dorn im Auge. So wurden in den Bundesländern neue Feuerlöschordnungen erstellt, die die Feuerwehren stärker in den Einflussbereich der Landesregierungen brachten.
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1938 |
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Die Freiwilligen Feuerwehren wurde als Vereine aufgelöst und in die Ordnungspolizei miteinbezogen |
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Nach dem 2. Weltkrieg durften die Freiwilligen Feuerwehren aber wieder ihre Tätigkeit aufnehmen, auch wenn sie erst 1970 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurden.
NÖ-FG §4
Unter einer Feuerwehr ist eine hierarchisch gegliederte Organisation von Menschen zu verstehen die nach Zweck, Ausrüstung und fachlicher Ausbildung ihre Feuerwehrmitglieder die Besorgung von Aufgaben der Feuerpolizei und der örtlichen Gefahrenpolizei hat.
Sie gliedert sich in: Freiwillige Feuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Berufsfeuerwehr.
Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Unter Körperschaften öffentlichen Rechts versteht man einen Verband von Mitgliedern die unter staatlicher Aufsicht selbständig Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. |
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Impressum FF-Totzenbach |